Die Leistungen der Pflegeversicherung und somit auch die der Tagespflege wurden in den vergangen Jahren erheblich ausgeweitet. Dadurch sollen pflegende Angehörige besser in ihrer konkreten Situation entlastet und die Pflege zu Hause erleichtert werden. Durch die Bereitstellung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten wird der Besuch in unserer Tagespflegeeinrichtung durch die Pflegekassen zu einem großen Teil übernommen.
Die Zusammensetzung der Pflegekosten
Grundsätzlich setzen sich die Kosten für die Tagespflege aus den Pflegeleistungen der Pflegekassen und einem Eigenanteil zusammen.
Der Besuch unserer Einrichtung wird in Tagessätzen abgerechnet. Dieser Tagessatz setzt sich zusammen aus:
- Allgemeinen Pflegeleistungen nach der jeweiligen Pflegestufe (Pflegekasse)
- Fahrtkosten (Pflegekasse)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Eigenanteil)
- Investitionskosten (Eigenanteil)
- Ausbildungszuschlag
- Betreuungszuschlag nach § 43 b SGB XI
Leistungen der Pflegekassen
Die Pflegekasse übernimmt folgende Kosten vollständig:
- Pflegesatzes des jeweiligen Pflegegrades (bis zum Höchstbetrag des entsprechenden Pflegegrades)
- Fahrtkosten (bis zum Höchstbetrag des entsprechenden Pflegegrades)
- Ausbildungszuschlag (bis zum Höchstbetrag des entsprechenden Pflegegrades)
- Betreuungszuschlag nach § 43 b SGB XI (uneingeschränkt)
Der Pflegekassenanteil wird nach dem Pflegegrad bestimmt. Die pflegebedingten Kosten werden je nach Pflegegrad bis zu deren Höchstbetrag pro Monat übernommen.
Eigenanteil
Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus:
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten (laufende Betriebskosten, Betriebsausstattung etc.)
Der Eigenanteil liegt bei 29,59 € täglich pro Person. Dieser ist unabhängig von dem Pflegegrad und gilt für alle Tagespflegegäste.
Investitionskosten
Die Investitionskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind grundsätzlich vom Tagespflegegast selbst zu zahlen.
Da unsere Tagespflege allerdings als Betreuungseinrichtung zugelassen ist, kann der Eigenanteil bis zu einem monatlichen Betrag von 125,- € über die Betreuungsleistung (§45b) abgerechnet werden. Bei Pflegegrad 2 und höher entstehen Ihnen zum Beispiel bei einem Besuchstag pro Woche dadurch keinerlei Eigenanteile.
Zu allen Fragen der Finanzierung beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich und sind Ihnen gerne bei der Beantragung der Leistungen behilflich.